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Visum für Deutschland



Hinweis: Bitte informieren Sie sich ebenfalls über die entsprechenden Merkblätter der deutschen Vertretungen in China.

Vereinbarung von Terminen
Zum Finanzierungsnachweis für Studierendenvisa
Postgebühr für den Rückversand von Reisepässen
China-Verfahren (C-Verfahren) und Dokumentenprüfverfahren (D-Verfahren)
Verfahren für Programmstudierende (P-Verfahren) und Sonderverfahren (S-Verfahren und N-Verfahren)
Austausch-Verfahren (A-Verfahren)
Verfahren für TestAS
Gastwissenschaftler und mitreisende Familienmitglieder – Stipendiaten
Termine für die Visumabgabe
VIDEX-Barcodes
Wichtige Links


 


 

Vereinbarung von Terminen

Bitte beachten Sie folgende Anforderungen für die Vereinbarungen von Terminen zur Antragsabgabe:

 

  • Zur Wahrung der Interessen aller Antragsteller weisen wir Studienbewerber darauf hin, dass Termine zur Visaantragsabgabe erst nach Erhalt eines Zulassungsschreibens zu vereinbaren sind
  • Sollten persönliche Daten (Familien- und Vorname, Passnummer etc.) sowie Angaben auf dem Zulassungsschreiben mit den Anmeldedaten des Termins nicht übereinstimmen, kann der Antrag nicht angenommen werden
  • Antragsteller im C- und D-Verfahren sowie Teilnehmer des TestAS reichen Anträge am Montag sowie Dienstag ein; Antragsteller im Austauschverfahren reichen Anträge am Donnerstag sowie Freitag ein; Termine, die nicht für das entsprechende Verfahren vorgesehen sind, führen zum Verlust des Termins und dazu, dass Visumanträge nicht angenommen werden können
  • Bei irrtümlicher Vereinbarung eines Termins zu einem unpassenden Datum bzw. mit falschen Angaben kann dieser über den entsprechenden Link in der Bestätigungsmail gelöscht werden, um im Anschluss einen neuen Termin vereinbaren zu können
  • Bitte beachten: Sollte der Versuch unternommen werden mit gefälschten Informationen (beispielsweise falscher Passnummer, falschem Namen oder gefälschter Telefonnummer) mehrere Termine auf einmal zu vereinbaren, werden alle diese Termine automatisch vom System gelöscht. Der/Die Antragesteller/in wird davon nicht in Kenntnis gesetzt.

 

Zum Finanzierungsnachweis für Studierendenvisa

Bei Antragstellung für ein Visum zu Studienzwecken ist u.a. ein Sperrkontenvermerk als Finanzierungsnachweis vorzulegen. Diese Sperrkontenvermerke werden von der Deutschen Bank, lokalen Banken an Ihrem zukünftigen Studienort sowie von Fintiba angeboten. Nachweise der Fintiba GmbH können entsprechend ebenfalls bei der Antragstellung vorgelegt werden.


 

Postgebühr für den Rückversand von Reisepässen

Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt per Kurierdienst der chinesischen Post (EMS). Seit dem 1. November 2015 erfolgt hierbei im Konsularbereich Peking keine Entgegennahme von Bargeld zur Begleichung des Kurierentgeltes durch die APS.

Das Entgelt von RMB 33,- zahlen Antragsteller einzeln vor Antragstellung bei der Niederlassung der chinesischen Post im DRC Building D1 in bar. Nach Zahlung des Entgeltes erhalten Antragsteller eine Zahlungsbestätigung, die bei Abgabe des Visaantrages vorzulegen ist.

Nach Antragsabgabe erhalten Antragsteller einen Durchschlag des Kurierscheines. Anhand der Sendungsnummer können Sie den Versandstatus Ihres Passes überprüfen – bewahren Sie diesen Kurierschein daher gut auf.

Für Antragsstellung ab einschließlich dem 1. August 2016 ist die Zahlung des Versandentgelts per Überweisung auf das Konto der chinesischen Post nicht mehr möglich.


 

China-Verfahren (C-Verfahren) und Dokumentenprüfverfahren (D-Verfahren)

Seit Montag, den 29. Juni 2015 müssen sich Bewerber im C- und D-Verfahren aus den Konsularbereichen Peking, Shenyang, Guangzhou und Chengdu für die Abgabe der Visumanträge an der APS Peking über das Online-Terminsystem des deutschen Auswärtigen Amtes registrieren. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und beachten Sie die Unterscheidung der Termine für C- und D-Verfahren einerseits und das A-Verfahren andererseits: Antragsteller im C- und D-Verfahren reichen ihre Anträge jeweils am Montag und Dienstag ein. Der Visumantrag muss zum vereinbarten Termin persönlich an der APS Peking eingereicht werden. Bei Bewerbern aus Peking kann die Abnahme der biometrischen Daten in der APS stattfinden.

Bewerber aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu müssen die Abnahme der Biometrie an den jeweiligen deutschen Vertretungen vornehmen lassen. Der Termin für die Abnahme der Biometrie wird den Bewerbern bei der Abgabe des Visumsantrags in der APS mitgeteilt. (Bewerbern aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu ist es ebenfalls möglich, einen Termin für die Abgabe der Visumunterlagen und der Fingerabdrücke an der deutschen Vertretung vor Ort zu vereinbaren)

Bewerber aus dem Konsularbereich Shanghai sind von dem Terminsystem vorübergehend ausgenommen, die Abgabe der Visumanträge und die Abnahme der biometrischen Daten erfolgt ausschließlich in der APS Shanghai. Weitere Informationen zur Antragsabgabe in Shanghai finden Sie unter www.aps.org.cn/shanghai-visum.

Wichtig: Ausschlaggebend für die Zugehörigkeit zu einem Konsularbereich ist die gegenwärtige langfristige Wohnadresse des Bewerbers (d.h. mit einer Wohndauer von mindestens 6 Monaten). Mehr hierzu siehe das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking.

Anmerkung für Absolventen: Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss erneut in den zuständigen Konsularbezirk ihres Heimatortes. In diesem Fall müssen Studienbewerber ihren Visumantrag im für ihren Heimatort zuständigen Konsularbezirk einreichen. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule mit deutscher Übersetzung vor.
Studienbewerbern, deren Heimatort nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, die aber mindestens 6 Monate nach Studienabschluss noch im Konsularbezirk Peking wohnhaft sind, müssen einen Nachweis über ihren längerfristigen Wohnsitz einreichen (Mietvertrag und vorübergehende Meldebescheinigung mit deutscher Übersetzung). In diesem Fall reichen Studienbewerber ihren Visumantrag in Peking ein. Diese Regelung gilt ebenfalls für Studienbewerber in den Konsularbezirken Shanghai, Guangzhou, Shenyang und Chengdu.

Achtung: Stellen Sie bitte sicher, dass alle Daten auf dem Anmeldeformular mit Ihren Unterlagen übereinstimmen und dass zum vereinbarten Termin Anträge in Ihrem Verfahren eingereicht werden können! Abweichungen von Angaben auf dem Anmeldeformular (z.B. Pass- oder Ausweisnummer, Geburtsdatum etc.) oder Termine, die nicht für das entsprechende Verfahren vorgesehen sind, führen zum Verlust des Termins und dazu, dass Visumanträge nicht angenommen werden können.


 

Verfahren für Programmstudierende (P-Verfahren) und Sonderverfahren (S-Verfahren und N-Verfahren)

Unabhängig von der Gruppengröße müssen sich alle Gruppen im P-, S- und N-Verfahren mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail für die Abgabe der Visumanträge anmelden. Der E-Mail muss im Anhang ein Scan des „APS-Telefax zur erfolgreichen Überprüfung“ beigefügt werden.
Bewerber aus den Konsularbereichen Peking, Shenyang, Guangzhou und Chengdu müssen ihre Anträge an der APS Peking einreichen. Für die Terminvereinbarung ist folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: visumtermin@aps.org.cn

Bewerber aus dem Konsularbereich Shanghai reichen ihre Anträge in Shanghai ein. Hierfür ist folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: sha-visumtermin@aps.org.cn

Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Konsularbereich, Gruppennummer, Anzahl der Gruppenteilnehmer, Terminvorschlag für die Abgabe der Visumanträge, Abgabe der Anträge über Koordinatoren oder persönlich

Weitere Informationen zur Antragsabgabe in Shanghai finden Sie unter www.aps.org.cn/shanghai-visum.

Bei Gruppen unter 10 Personen ist folgendes zu beachten: In den Konsularbereichen Peking und Shanghai müssen Bewerber ihre Unterlagen persönlich in der APS einreichen und ihre biometrische Daten erheben lassen. In den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu ist die Abgabe durch Koordinatoren zu empfehlen. Im Anschluss erfolgt die Abnahme der Biometrie im zuständigen Konsularbereich. Der Termin für die persönliche Vorsprache wird den Antragstellern bei Abgabe des Visumantrags mitgeteilt.

Antragsteller, die einen Aufenthalt in Deutschland unter einem Jahr planen, legen ihren Antragsunterlagen zusätzlich die Erklärung über den Krankenversicherungsschutz bei.

Bei Gruppen von 10 oder mehr Personen erfolgt die Abgabe der Visumanträge durch Koordinatoren. Im Anschluss erfolgt die Abnahme der Biometrie im zuständigen Konsularbereich. Der Termin für die persönliche Vorsprache wird den Koordinatoren bei der Abgabe des Visumantrags mitgeteilt.
(Gruppen aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu können weiterhin direkt über das Terminsystem beider Konsularstellen einen Termin für die Abgabe der Visumunterlagen und Fingerabdrücke vor Ort vereinbaren)


 

Austausch-Verfahren (A-Verfahren)

Seit Montag, den 29. Juni 2015 müssen sich Bewerber im A-Verfahren aus den Konsularbereichen Peking, Shenyang, Guangzhou und Chengdu für die Abgabe der Visumanträge an der APS Peking über das Online-Terminsystem des deutschen Auswärtigen Amtes registrieren. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und beachten Sie die Unterscheidung der Termine für das A-Verfahren einerseits und das C- und D-Verfahren andererseits: Antragsteller im A-Verfahren reichen ihre Anträge jeweils am Donnerstag und Freitag ein. Der Visumantrag muss zum vereinbarten Termin persönlich an der APS Peking eingereicht werden. Bei Bewerbern aus Peking kann die Abnahme der biometrischen Daten in der APS stattfinden.

Alle Antragsteller, die einen Aufenthalt in Deutschland unter einem Jahr planen, legen ihren Antragsunterlagen zusätzlich die Erklärung über den Krankenversicherungsschutz bei.

Bewerber aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu müssen die Abnahme der Biometrie an den jeweiligen deutschen Vertretungen vornehmen lassen. Der Termin für die Abnahme der Biometrie wird den Bewerbern bei der Abgabe des Visumsantrags in der APS mitgeteilt. (Bewerbern aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu ist es ebenfalls möglich, einen Termin für die Abgabe der Visumunterlagen und der Fingerabdrücke an der deutschen Vertretung vor Ort zu vereinbaren)

Achtung: Stellen Sie bitte sicher, dass alle Daten auf dem Anmeldeformular mit Ihren Unterlagen übereinstimmen und dass zum vereinbarten Termin Anträge in Ihrem Verfahren eingereicht werden können! Abweichungen von Angaben auf dem Anmeldeformular (z.B. Pass- oder Ausweisnummer, Geburtsdatum etc.) oder Termine, die nicht für das entsprechende Verfahren vorgesehen sind, führen zum Verlust des Termins und dazu, dass Visumanträge nicht angenommen werden können.

Bewerber aus dem Konsularbereich Shanghai sind von dem Terminsystem vorübergehend ausgenommen, die Abgabe der Visumanträge und die Abnahme der biometrischen Daten erfolgt ausschließlich in der APS Shanghai.


 

Verfahren für TestAS

Seit Montag, den 7. Oktober 2015 müssen sich Bewerber im TestAS-Verfahrenaus den Konsularbereichen Peking, Shenyang, Guangzhou und Chengdu für die Abgabe der Visumanträge an der APS Peking über das Online-Terminsystem des deutschen Auswärtigen Amtes registrieren. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und beachten Sie die Unterscheidung der Termine für das A-Verfahren einerseits und das C- und D-Verfahren andererseits: Antragsteller im C-Verfahren mit TestAS reichen ihre Anträge jeweils am Montag und Dienstag ein. Der Visumantrag muss zum vereinbarten Termin persönlich an der APS Peking eingereicht werden. Bei Bewerbern aus Peking kann die Abnahme der biometrischen Daten in der APS stattfinden.

Informationen zur Antragsabgabe in Shanghai finden Sie unter www.aps.org.cn/shanghai-visum.

Bewerber aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu müssen die Abnahme der Biometrie an den jeweiligen deutschen Vertretungen vornehmen lassen. Der Termin für die Abnahme der Biometrie wird den Bewerbern bei der Abgabe des Visumsantrags in der APS mitgeteilt. (Bewerbern aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu ist es ebenfalls möglich, einen Termin für die Abgabe der Visumunterlagen und der Fingerabdrücke an der deutschen Vertretung vor Ort zu vereinbaren)

Achtung: Stellen Sie bitte sicher, dass alle Daten auf dem Anmeldeformular mit Ihren Unterlagen übereinstimmen und dass zum vereinbarten Termin Anträge in Ihrem Verfahren eingereicht werden können! Abweichungen von Angaben auf dem Anmeldeformular (z.B. Pass- oder Ausweisnummer, Geburtsdatum etc.) oder Termine, die nicht für das entsprechende Verfahren vorgesehen sind, führen zum Verlust des Termins und dazu, dass Visumanträge nicht angenommen werden können.

Bei Bewerbern aus Peking und Shanghai findet die Abnahme der biometrischen Daten in der APS statt. Bewerber aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu müssen die Abnahme der Biometrie an den jeweiligen deutschen Vertretungen vornehmen lassen. Der Termin für die persönliche Vorsprache wird den Antragstellern bei Abgabe des Visumantrags mitgeteilt. (Bewerber aus den Konsularbereichen Shenyang, Guangzhou und Chengdu können weiterhin direkt über das Terminsystem beider Konsularstellen einen Termin für die Abgabe der Visumunterlagen und Fingerabdrücke vor Ort vereinbaren)


 

Gastwissenschaftler und mitreisende Familienmitglieder – Stipendiaten

Gastwissenschaftler und mitreisende Familienmitglieder sowie Stipendiaten können ihre Visumanträge direkt an den deutschen Vertretungen im jeweiligen Konsularbereich einreichen. Eine Abgabe der Visumanträge an der APS ist ebenfalls möglich, muss aber folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Die Aufenthaltsdauer des Forschungs- bzw. Studienaufenthaltes muss mindestens 3 Monate betragen
  • Der Forschungs- bzw. Studienaufenthalt muss über ein monatliches Stipendium von mindestens 720,- Euro aus öffentlichen Mitteln der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union gefördert werden. Bewerber, deren Förderung im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder in Form einer Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird, müssen ihren Visumantrag an der Visastelle einer deutschen Vertretung im jeweiligen Konsularbereich stellen.

Antragsteller müssen sich für die Abgabe der Visumanträge an der APS Peking über das Online-Terminsystems des deutschen Auswärtigen Amtes registrieren. Bitte beachten Sie, dass nur Termine am Montag und Dienstag zur Verfügung stehen.

Bewerber aus dem Konsularbereich Shanghai sind von dem Terminsystem vorübergehend ausgenommen.


 

 

Termine für die Visumabgabe Beijing

Wochentag Uhrzeit Visagruppen
Montag nach Vereinbarung durch Terminsystem C- und D-Verfahren, TestAS
Dienstag nach Vereinbarung durch Terminsystem C- und D-Verfahren, TestAS
Mittwoch nach Vereinbarung per Mail P-, S- und N-Verfahren
Donnerstag nach Vereinbarung durch Terminsystem A-Verfahren
Freitag nach Vereinbarung durch Terminsystem A-Verfahren

 

Termine für die Visumabgabe Shanghai

Wochentag Uhrzeit Visagruppen
Montag 08:30 - 11:00 A- /C- /D- Verfahren
Dienstag 08:30 - 11:00 A- /C- /D- Verfahren
Mittwoch 08:30 - 11:00 A- /D- /P- /S- Verfahren
Donnerstag 08:30 - 11:00 A- /C- /D- Verfahren

 


 

VIDEX-Barcodes

Antragsteller aller Verfahren müssen ihre Daten maschinell lesbar erfassen und einen VIDEX-Barcode erstellen lassen.

Ablauf: Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular unter https://videx.diplo.de aus. Vor dem Ausfüllen lesen Sie bitte sorgfältig die Hinweise im Musterformular: VIDEX 模板
Hierbei handelt es sich nur um ein Beispiel. Bitte füllen Sie die jeweiligen Felder entsprechend der gegenwärtigen Situation aus.

Nach Ausfüllen des Formulars wählen Sie bitte den Menüpunkt „Print Application” oben links. Im daraufhin erstellten PDF Dokument drucken Sie bitte ausschließlich die letzte Seite (Seite 7) des Antragsformulars mit dem Barcode aus. Alle anderen Seiten des Antragformulars werden nicht benötigt. (Siehe Beispiel Barcode). Diesen Barcode müssen Sie anschließend zusätzlich zu den bisher eingereichten Dokumenten mitbringen. Der Barcode ersetzt nicht das bisherige Antragsformular RK1200!

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Visumabgabe empfiehlt sich:

  • Der Barcode sollte möglichst mit einem Laserdrucker ausgedruckt werden. Nicht kalibrierte Tintenstrahldrucker können den Barcode verfälschen, so dass ein Einlesen der Daten nicht mehr möglich ist.
  • Stellen Sie sicher, dass die Druckeinstellungen „tatsächliche Größe“ und ein Druck in Schwarz-Weiß aktiviert sind.
  • Beim Übertragen der persönlichen Daten in die VIDEX Onlinemaske sind die Informationen im Reisepass ausschlaggebend. Wenn beispielsweise nach dem Geburtsort gefragt wird, ist der Geburtsort direkt aus dem Reisepass zu übertragen, selbst wenn dort nur die Provinz und nicht die Stadt genannt wird.
  • Bitte achten Sie darauf, dass der Ausdruck des Barcodes nicht verschmutzt oder gefaltet wird.
  • Sollten Sie den Barcode auf einem anderen Computer ausdrucken wollen, so ist in jedem Fall das PDF Dokument zu speichern. Manuelle Veränderungen an der XML Datei, die über die Funktion „Save Data“ generiert wird, sind nicht zulässig und führen unweigerlich zu einem verfälschten Barcode.


     

    Wichtig: Antragsunterlagen, die nicht mit einem VIDEX-Barcodes versehen sind, können von der APS nicht bearbeitet werden!

 

 

 

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